Hafer gehört wie alle Weizenarten, Roggen und Gerste zu den glutenhaltigen Getreiden, wobei der Glutengehalt etwa im Vergleich zu Weizen geringer ist. Viel wichtiger jedoch: Die Zusammensetzung des Glutens im Hafer aus den Glutelin- und Prolamin-Fraktionen ist eine andere. Während Hafer circa 1,6 g pro 100 g des haferspezifischen Prolamins Avenin (avena, lat. = Hafer) aufweist, sind es bei Weizen circa 6 g des Prolamins Gliadin. Die Prolamine in den verschiedenen Getreidearten unterscheiden sich also. Das haferspezifische Avenin gilt bei Unverträglichkeiten als weniger problematisch als zum Beispiel die Prolamine in Weizen oder Roggen.

ABER: Relevant ist die Vermischung von Hafer mit anderen glutenhaltigeren Getreiden bei Anbau, Ernte, Lagerung, Transport und Verarbeitung. Diese Vermischung kann nur durch ganz besondere und aufwendige Maßnahmen reduziert werden.

Tragen Verpackungen von Hafererzeugnissen das Label glutenfrei, so wendet der Hersteller diese Maßnahmen an und verhindert bzw. verringert eine Vermischung des Hafers mit stärker glutenhaltigen Getreiden. Mit dem Label glutenfrei darf das Lebensmittel maximal 20 mg Gluten pro kg enthalten.

Bei Unverträglichkeiten, Weizen- oder Glutensensitivität und insbesondere bei Zöliakie, gilt, dass der als glutenfrei ausgelobte Hafer in die Ernährung einbezogen werden kann. Die Person sollte zuvor beschwerdefrei sein und die Hafer-Verzehrmenge sollte langsam gesteigert werden. Bei Unsicherheit, ob und wie viel – glutenfreier oder ggf. auch konventioneller – Hafer verzehrt werden darf sowie bei auftretenden, länger anhaltenden Beschwerden ist die Rücksprache mit dem Arzt oder der Ärztin unbedingt empfohlen! Die Deutsche Zöliakie Gesellschaft e.V. gibt für Betroffene Hinweise zum Thema Hafer: www.dzg-online.de.


 

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